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BGH, 20.05.1954 - IV ZR 17/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
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Der erkennende Senat hat allerdings in einem Urteil vom 20. Mai 1954 - IV ZR 17/54 - ein Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Celle bestätigt, in dem es gleichfalls im Tatbestand hieß, die Aussagen seien, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung seien, in den Urteilsgründen wiedergegeben. - BGH, 17.10.1956 - IV ZR 100/56
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Der Senat hat bereits mehrmals ausgesprochen, daß es zweckmäßig und zur Vermeidung unnötiger Revisionsrügen empfehlenswert ist, sacherhebliche Aussagen von Zeugen, die vor dem Berufungsgericht vernommen worden sind, in den Tatbestand des Berufungsurteils aufzunehmen, daß aber auch die Aufnahme in die Gründe genügt, wenn die Wiedergabe von der Würdigung der Aussage geschieden und erkennbar vollständig ist (Urteil vom 20. Mai 1954 - IV ZR 17/54; Urteil vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 [LM Nr. 2 zu § 1362 BGB = NJW 1955, 20 = MDR 1955, 92]). - BGH, 29.04.1960 - IV ZR 220/59
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Der Senat hat zwar in einer Entscheidung vom 20. Mai 1954 IV ZR 17/54 der Rüge, daß die Ergebnisse von Zeugenvernehmungen weder in das Sitzungsprotokoll noch den Urteilstatbestand aufgenommen worden seien, den Erfolg versagt, obwohl die Aussagen nur in den Entscheidungsgründen wiedergegeben worden waren, soweit das Berufungsgericht sie für erheblich hielt.